Deutschland braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte. Nur so können wir Wohlstand für alle sichern und unsere sozialen Sicherungssysteme zukunftsfest aufstellen. Der Fach- und Arbeitskräftemangel zeigt sich bereits in vielen Branchen. Die Zahl der offenen Stellen ist auf einem Höchststand, auch Ausbildungsstellen können oftmals nicht besetzt werden, das zeigt sich auch bei uns in Duisburg.

Bis 2035 müssen voraussichtlich rund sieben Millionen Fach- und Arbeitskräfte ersetzt werden. Dafür brauchen wir beides: Mobilisierung der inländischen Potenziale und Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland.

Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschließen wir in dieser Woche eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit. Damit eröffnen wir Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union künftig wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat und Duisburger Bundestagsabgeordnete Mahmut Özdemir hat die Details des Gesetzes in den vergangenen Monaten selbst mit den Koalitionspartnern ausgehandelt. Die Verhandlungsergebnisse seien ein „echter Fortschritt“, mit dem Deutschland künftig eines der modernsten Einwanderungsrechte in Europa hat und attraktive Bedingungen für internationale Fachkräfte bietet.“

Die Fachkräfteeinwanderung und Weiterbildung gehören dabei untrennbar zusammen. Wir wollen mehr internationale Fach- und Arbeitskräfte gewinnen.

Die Erwerbseinwanderung soll künftig auf drei Säulen basieren: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial:

👉  1.Qualifikation: Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann heute schon als Fachkraft kommen. Künftig können die Fachkräfte jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben, unabhängig von ihrem Abschluss.

👉 2. Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, eine zweijährige berufliche Qualifikation und einen Verdienst über einer bestimmten Gehaltsschwelle oder die Geltung eines Tarifvertrages vorweisen kann, kann künftig einwandern. Der Abschluss muss also künftig nicht mehr formal in Deutschland anerkannt sein. Wer weiterhin eine Anerkennung des ausländischen Abschlusses benötigt, kann auch im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft mit dem Arbeitgeber bereits in Deutschland arbeiten, vor Ort Deutschkenntnisse vertiefen und parallel das berufliche Anerkennungsverfahren betreiben. Gleichzeitig stärken wir die Abschlüsse der Außenhandelskammern, die als notwendige berufliche Qualifikation im Sinne dieser Säule anerkannt werden können.

👉 3. Potenzial: Es wird eine Chancenkarte eingeführt, die es auch Menschen ohne Arbeitsvertrag ermöglicht, nach Deutschland zu kommen. Sie basiert auf einem Punktesystem, bei dem unter anderem Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Voraufenthalte, Alter und mitziehende Partner:innen berücksichtigt werden. Die Chancenkarte erleichtert die Suche nach einem Arbeitsplatz deutlich und ermöglicht auch Probearbeiten und Nebentätigkeiten. Auch Bildungsmigration soll gestärkt wer-den, indem die Berufsausbildung und das Studieren in Deutschland noch attraktiver gemacht werden sollen.

Wir führen eine Ausbildungsgarantie ein und fördern Weiterbildung Mit dem Weiterbildungsgesetz gehen wir einen großen Schritt in Richtung Weiterbildungsrepublik. Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen Ausbildungsplatz ein. Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.

Wir stärken die Weiterbildung Beschäftigter, indem wir die bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten vereinfachen und weiterentwickeln. Das bedeutet: Wir führen feste Förderhöhen ein und öffnen die Weiterbildungsförderung grundsätzlich für alle Betriebe. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die Komplexität weiter reduziert, indem wir die Betriebsgrößenklassen für die Förderung der Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte vereinheitlicht haben. Gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen haben wir die Förderkulisse damit weiter verbessert.

Zudem schaffen wir mit dem Qualifizierungsgeld eine neue Fördermöglichkeit. Beschäftigte, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel betroffen ist, unterstützen wir mit einer Qualifizierung dabei, als Fachkräfte im Unternehmen zu bleiben und dort neue Aufgaben zu übernehmen. Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten im Unternehmen aufgrund des Strukturwandels einen Bedarf an Qualifizierung hat. Außerdem ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag erforderlich.