Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche mit einem Positionspapier beschlossen, welche Punkte in der Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes dringend umgesetzt werden müssen. Jede dritte Person in Deutschland ist schon einmal diskriminiert worden – aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen, wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder der Weltanschauung.
Wir wollen, dass alle Menschen wirkungsvoller vor Diskriminierung geschützt werden. Das setzt voraus, dass die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankerten Benachteiligungsverbote einfacher durchgesetzt werden können, damit die Betroffenen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen. Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu reformieren.
So haben Betroffene bisher nur zwei Monate Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Das ist viel zu kurz. Deshalb fordern wir, diese Frist auf ein Jahr zu verlängern. Da viele Betroffene die zeitliche, emotionale und finanzielle Belastung eines langwierigen Gerichtsverfahrens nicht tragen können oder wollen, setzen wir uns außerdem dafür ein, dass Antidiskriminierungsverbände für betroffene Personen klagen können (sog. kollektiver Rechtsschutz). Zudem sollte ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, damit qualifizierte Verbände auch unabhängig von der individuellen Betroffenheit Einzelner einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gerichtlich feststellen lassen können.
Darüber hinaus wollen wir die Sanktionierung von Verstößen verbessern, Schutzlücken schließen und den Anwendungsbereich auf staatliches Handeln erweitern. Es ist niemandem zu vermitteln, dass private Unternehmen an das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Deutschland gebunden sind, öffentliche Stellen aber nicht.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stellen uns seit jeher mit aller Entschiedenheit jeder Art von Diskriminierung entgegen. Unser Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern dieselben Chancen und die gleiche Teilhabe zu garantieren. Daher begrüßen die Duisburger Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas und Mahmut Özdemir ausdrücklich, dass im Deutschen Bundestag in dieser Woche das Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ratifiziert wurde.