In den vergangenen 20 Jahren ist die Zahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag immer größer geworden! Ein Hauptgrund dafür sind die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Deshalb sind wir in der letzten Sitzungswoche Ende Januar gemeinsam mit den anderen Ampel-Fraktionen einen entscheidenden und mutigen Schritt hin zu einer bedeutenden Reform des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag gegangen. Wir haben einen Gesetzentwurf erarbeitet, der diese Mandate abschaffen wird, denn der aktuelle Bundestag hat statt der per Gesetz eigentlich vorgesehenen 598 Abgeordneten derzeit 736 Abgeordnete, also 138 Überhang- und Ausgleichsmandate.

Was uns dabei besonders wichtig ist: Unser Gesetzentwurf betrifft im Ergebnis alle Fraktionen gleichermaßen. Denn zur Wahrheit gehört: 16 Jahre lang haben CDU/CSU eine Verkleinerung des Bundestags verhindert – auch weil sich die CDU immer in der Geiselhaft der CSU befand, die besonders stark von den Überhangmandaten profitiert.

Überhangmandate erhalten Abgeordnete, die nur aufgrund ihres Direktmandats in den Bundestag einziehen konnten, obwohl ihrer Partei nach dem Wahlergebnis eigentlich nicht so viele Sitze im Parlament zugestanden hätten. Damit das Kräfteverhältnis im Bundestag durch diese Überhangmandate nicht verzerrt wird, gibt es die sogenannten Ausgleichsmandate. Heißt, die anderen Parteien dürfen dann ebenfalls weitere Kandidierende ins Parlament schicken, damit das Verhältnis wieder das Wahlergebnis abbildet.

Deshalb werden wir künftig die bisherige Zweitstimme als Hauptstimme bezeichnen. Mit der Hauptstimme wird das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien proportional bestimmt und der konkrete Sitzanspruch jeder Partei wird für jedes Land festgestellt. Mit der Wahlkreisstimme, die die bisherige Erststimme begrifflich ablöst, werden Bewerberinnen und Bewerber gewählt, die durch die Parteien nach ihrem Hauptstimmenergebnis errungenen Sitze vorrangig besetzen.

Dadurch kann der Bundestag künftig nicht mehr über die Regelgröße von 598 Abgeordneten hinaus anwachsen!