- Kampf gegen Gewalt an Frauen hat oberste Priorität: Wir werden das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern. Dafür braucht es Frauenhausplätze, die bedarfsgerecht zur Verfügung stehen – nach den Vorgaben der Istanbul-Konvention, die wir vollumfänglich mit einer staatlichen Koordinierungsstelle umsetzen werden. Die Schutzräume müssen verlässlich und bundeseinheitlich finanziert sein. Der Bund wird sich an der Regelfinanzierung beteiligen.
- Seit dem 1. Februar 2023 gilt die Istanbul-Konvention vollständig und für alle Frauen in Deutschland. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat die Bundesregierung Vorbehalte gegen einzelne Bestimmungen der Istanbul-Konvention zurückgenommen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Daher konkretisieren wir das Strafrecht und nehmen geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich in die Liste menschenverachtender Tatmotive auf. Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
- Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung: Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§ 219a StGB) haben wir bereits 2022 ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Das heißt: Ärzt:innen können endlich öffentlich zugänglich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne sich strafbar zu machen. Als nächstes werden wir sog. Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegner:innen einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wird vrsl. noch im 1. Quartal 2023 ihre Arbeit aufnehmen und u.a. die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen. Wir werden die Arbeit der Sachverständigenkommission intensiv begleiten. Für uns ist klar: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht. Für Menschen mit geringem Einkommen werden Verhütungsmittel kostenlos, denn Selbstbestimmung darf keine Frage des Geldbeutels sein.
- Wer die Demokratie fördert, fördert auch Geschlechtergerechtigkeit – und umgekehrt: Ob Demokratieförderung oder politische Bildung – durch Förderprogramme und eigene Maßnahmen stärkt der Bund seit Jahren unsere Demokratie. Mit dem Demokratiefördergesetz werden wir einen soliden gesetzlichen Rahmen schaffen, um längerfristige Planungssicherheit für Projektträger und Bund zu schaffen. Geschlechtergerechtigkeit ist der Grundpfeiler einer modernen Demokratie. Der Gesetzentwurf zum Demokratiefördergesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
- Lohngleichheit für Frauen und Männer: Damit gleicher Lohn für gleiche Arbeit Realität wird, braucht es vor allem das Recht auf Entgelttransparenz. Denn nur wenn Entgeltdiskriminierung aufgedeckt wird, kann sie auch beseitigt werden. In Deutschland gilt deshalb seit Juli 2017 das Entgelttransparenzgesetz. Danach können Arbeitnehmer:innen in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das eigene Gehalt mit dem Gehalt von Kolleg:innen (in entsprechender Tätigkeit) vergleichen lassen. Erfahrungen mit dem Gesetz zeigen, dass hier nachgebessert werden muss. Wir werden das Entgelttransparenzgesetz um die sog. Prozessstandschaft erweitern. Dann müssen Beschäftigte ihre Rechte nicht mehr selbst geltend machen, sondern können sich dafür auch an Verbände wenden.
- Partnerschaftliche Aufteilung privater Sorgearbeit und Erwerbsarbeit: Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Dies soll auch für Alleinerziehende gelten. Auch werden wir die Elterngeldregelungen verbessern: u.a. durch die Einführung eines zusätzlichen Partnermonats und die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf. Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege werden weiter verbessert, indem wir die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiterentwickeln, pflegenden Angehörigen mehr Zeitsouveränität ermöglichen und eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten schaffen.
- Gleichstellung ist Querschnittsaufgabe: Wir bauen die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes aus. Künftige Gesetze und Maßnahmen werden wir einem Gleichstellungs-Check unterziehen. Um geschlechtsspezifische Diskriminierung in allen Dimensionen zu erfassen, werden wir den Gender Data Gap schließen.
- Gleichberechtigung ist auch eine Frage der politischen Repräsentation: Für uns ist klar: Frauen und ihre Perspektiven müssen zu gleichen Teilen in der Politik vertreten sein. Auch wenn der aktuelle Gesetzentwurf der Ampel -Fraktionen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes keine Regelung zu einer paritätischen Besetzung des Parlaments vorsieht und es auch nicht so aussieht, als würde die Wahlrechtskommission konkrete Vorschläge machen, werden wir als SPD-Bundestagsfraktion weiter Druck machen und uns für eine paritätische Besetzung des Deutschen Bundestags stark machen.
- Solidarität mit den Demonstrierenden im Iran: Seit Monaten gehen Menschen im Iran auf die Straße, um mit der Parole „Frau Leben Freiheit“ für Freiheit und Frauenrechte zu kämpfen. Wir verurteilen die brutale Gewalt des iranischen Regimes aufs Schärfste und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die gegen die Menschenrechtsverletzungen und für ihre Rechte und Freiheit demonstrieren. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern haben wir Anfang November 2022 dafür gesorgt, dass der Deutsche Bundestag einen Antrag beschließt, der die iranische Protestbewegung unterstützt und von der Bundesregierung Maßnahmen einfordert, durch die der Druck auf das iranische Regime erhöht werden soll.