Wir begrüßen die Einigung der demokratischen Parteien auf eine Neufassung des Pandemiegesetzes. Die zu Beginn von der Landesregierung im Gesetz geplante Zwangsverpflichtung vom medizinischem Personal wurde verhindert. 

Dank unserer Arbeit als Oppositionspartei birgt das neue Gesetz keine Freiheitseinschränkungen für Duisburger Bürgerinnen und Bürger. In Duisburg muss niemand fürchten, dass seine Medikamente oder medizinisch benötigten Apparate vom Staat beschlagnahmt werden können. Auch eine Zwangsverpflichtung von Medizinischem Personal aus Duisburg wird es nicht geben, sondern wer helfen will, wird in ein Freiwilligenregister eingetragen. Auch sollen Duisburg und andere Kommunen während der Krise besser unterstützt werden. Hierzu werden insbesondere die haushaltsrechtlichen Vorgaben für die Kommunen gelockert, um ihnen finanzielle Spielräume zu verschaffen.

Das neue Gesetz soll gleich in doppelter Hinsicht befristet werden. Zum einen dadurch, dass der Ausruf einer epidemischen Lage für das Land NRW, die nunmehr nur durch den Landtag bestimmt werden kann, immer mit einer Frist von zwei Monaten versehen wird und stets neu festgestellt werden muss. Zum anderen dadurch, dass das gesamte Gesetz bis zum 31. März 2021 befristet ist und darüber hinaus keine Gültigkeit besitzt.

Dies zeigt: Unser Einsatz hat sich ausgezahlt. Das Parlament wird in dieser Krise nicht schwächer, sondern stärker! Die Demokratie in NRW funktioniert.