Ünsal Baser, stellv. Vorsitzender der AfA in der SPD Duisburg

Ünsal Baser, stellv. Vorsitzender der AfA in der SPD Duisburg (Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen) fordert von der Bundesregierung eine Korrektur bei der Corona-Regelung zur Kurzarbeit. „Bei Kurzarbeit werden den Arbeitgebern rückwirkend zum

  1. März 2020 die Beiträge zur Sozialversicherung zurückerstattet – nicht nur die Arbeitgeberanteile, sondern auch der Anteil der Beschäftigten. Das ist nicht gerecht! Der Arbeitnehmeranteil der Sozialbeiträge muss daher dringend an die Beschäftigten weitergegeben werden“, fordert Ünsal Baser, stellv. Vorsitzender der AfA  Duisburg  gegenüber den Bundestagsabgeordneten aus Duisburg.

Bei Kurzarbeit stockt die Bundesagentur für Arbeit das Entgelt auf 60 Prozent des Nettolohns auf, wenn Kinder versorgt werden müssen auf 67 Prozent. Für viele Menschen reicht das bei weitem nicht, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten. „Die Weitergabe des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge würde vielen Menschen finanziell über die nächsten Monate helfen und ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit“, sagt Ünsal Baser.

Kurz:

  • Regelung zur Kurzarbeit weist Konstruktionsfehler auf
  • 60 % des Nettolohns reichen nicht für Miete und Lebenserhaltungskosten
  • Jetzt kommt es darauf an, die Nachfrage zu stärken