2023 bringt viele Neuerungen mit sich. Das Bürgergeld kommt, die Energiepreisbremse sorgt für weitere Entlastung und Familien erhalten mehr Unterstützung. Das Wesentliche im Überblick:
FINANZIELLE ENTLASTUNGEN AB JANUAR
Im März startet die Preisbremse, wirkt aber rückwirkend zum 1. Januar 2023. Wer Gas verbraucht, bekommt für 80 Prozent seines bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert. Beim Strom sind es 40 Cent und bei Fernwärme 9,5 Cent je Kilowattstunde. Wer mehr verbraucht, zahlt den höheren Marktpreis.
Das Kindergeld steigt zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag steigt bei Familien mit niedrigem Einkommen auf 250 Euro monatlich.
WEITERE NEUERUNGEN
DAS BÜRGERGELD KOMMT
Das Bürgergeld hat im Januar Hartz IV ersetzt und sorgt für mehr Respekt, Sicherheit und neue Chancen. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro monatlich. Wesentliche Teile der Reform werden zum 1. Juli in Kraft treten. Wir sorgen dafür, dass die Jobcenter künftig in dauerhafte Arbeit anstatt in irgendwelche einfachen Aushilfsjobs vermitteln. Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stehen im Vordergrund:
49-EURO TICKET
Wir führen im öffentlichen Personennahverkehr im neuen Jahr für 49 Euro im Monat das Deutschlandticket ein. Damit kannst Du deutschlandweit unterwegs sein.
HÖHERE RENTEN
Rentnerinnen und Rentner können auch in diesem Jahr mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.
ENERGIEPAUSCHALE FÜR STUDIERENDE
Studierende und Fachschüler*innen werden eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.
KEINE IMPFPFLICHT FÜR PFLEGEKRÄFTE
Die seit März geltende Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen ist zum 1. Januar weggefallen. Grund ist, dass die derzeit dominierenden Corona-Varianten der Immunantwort von Menschen, die geimpft oder genesen sind, besser entgehen können als vorherige.
KLIMAABGABE FÜRS HEIZEN
Vermieter*innen müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter*innen fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen beiden aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.
ACHTUNG, NEUE FRIST FÜR GRUNDSTEUERERKLÄRUNG
Haus- und Wohnungsbesitzer*innen müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.
ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG
Ab 2023 müssen gesetzlich versicherte Beschäftigte ihrem Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr auf Papier vorlegen. Er erhält die Daten künftig elektronisch von den Krankenkassen.
ÄNDERUNGEN BEI MIDI-JOBS
Bei einem Einkommen bis zu 2.000 Euro musst Du im neuen Jahr geringere Abgaben an die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung leisten und bekommst mehr Netto raus – bei vollen Ansprüchen.
HÖHERE TABAKSTEUER
Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak sind zum Jahresanfang gestiegen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten nun durchschnittlich 18 Cent mehr.
STEUERERLEICHTERUNGEN FÜR PHOTOVOLTAIK
Wer Solaranlagen besitzt, profitiert im neuen Jahr von Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits.
MEHRWEGPFLICHT FÜR ESSEN ZUM MITNEHMEN
Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.
LIEFERKETTENGESETZ TRITT IN KRAFT
Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten das Lieferkettengesetz, Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.