Das wird bald möglich. Ab 2024 wird jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit Du das auch stemmen kannst, fördern wir den Einbau neuer Heizungen massiv.
Gas und Öl werden immer teurer. Deshalb ist es so wichtig, davon unabhängig zu werden. Wir wollen keine Winter mehr, in denen sich Menschen darüber sorgen müssen zu frieren.
Heizungen austauschen ist teuer. Wir sorgen mit üppigen Zuschüssen dafür, dass alle sich den Austausch leisten können. Egal, ob Familien mit geringen und mittleren Einkommen oder Rentnerinnen und Rentner: Niemand wird bei der Wärmewende alleine gelassen.
Und natürlich gibt es ausreichende Übergangsfristen, Ausnahmen und Härtefallregeln – damit der Umbau auch praxistauglich funktioniert.
- Deutschland startet die Wärmewende – planbar und sozial ausgewogen.
- Niemand wird allein gelassen, alle werden beim Heizungswechsel gezielt unterstützt.
- Wer sein Haus selbst nutzt und auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, erhält 30 Prozent Förderung.
- Wer auf staatliche Sozialleistungen angewiesen ist, bekommt weitere 20 Prozent. Außerdem wird es zinsgünstige Kredite geben.
- Mieterinnen und Mieter werden vor hohen Kostensteigerungen geschützt.
- Ab 2045 wird Deutschland klimaneutral heizen – ohne Gas, Kohle und Öl.
Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehen nur zusammen. Deshalb werden wir massiv Geld in die Hand nehmen, um den Umstieg beim Heizen zu fördern. Das ist die klare Handschrift der SPD.
FRAGEN & ANTWORTEN
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Ab wann gilt das neue gesetz?
Grundsätzlich soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das heißt: Die Pflicht zum erneuerbaren Heizen gilt nur für neu eingebaute Heizungen. Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen und verschiedene Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht befreit werden.
MUSS ICH AB JANUAR 2024 MEINE GAS- ODER ÖLHEIZUNG AUSTAUSCHEN?
Nein! Funktioniert Deine Öl- und Gasheizung ordnungsgemäß, kann sie weiter genutzt werden. Es besteht keine Austauschpflicht. Auch sind Reparaturen weiter möglich. Wie bisher müssen sie jedoch in der Regel ausgetauscht werden, wenn sie über 30 Jahre alt sind. Bis spätestens Ende 2044 soll dann der Betrieb fossiler Heizungen endgültig eingestellt werden. Das heißt: Die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes gelten vor allem für den Neueinbau von Heizungen – also für den Neubau von Gebäuden oder den Austausch von Heizungsanlagen in bereits bestehenden Gebäuden.MUSS ICH MEINE HEIZKÖRPER AUSTAUSCHEN?
Nein, das Gesetz verlangt dies nicht. Beim Einbau einer neuen Heizanlage kann es allerdings vorkommen, dass alte Heizkörper aus technischen Gründen mit ausgetauscht werden müssen.WAS IST, WENN MEINE HEIZUNG KAPUTT GEHT?
Falls Deine Heizung kaputt geht, kannst Du sie selbstverständlich reparieren lassen. Falls sie nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen – niemand wird die Heizung von heute auf morgen umstellen müssen. Du kannst dann zum Beispiel vorübergehend wieder einen Öl- oder Gaskessel einbauen lassen, um bei einem Ausfall im Winter nicht wochenlang frieren zu müssen. Allerdings muss die Anlage dann nach spätestens drei Jahren so umgerüstet werden, dass sie zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz schon absehbar, aber noch nicht möglich, gibt es sogar einen zeitlichen Spielraum von bis zu zehn Jahren.KANN ICH EINE NEUE ÖL- ODER GASHEIZUNG EINBAUEN?
Der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist ab dem kommenden Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich.GIBT ES AUSNAHMEN VON DER 65-PROZENT-REGEL?
Die Regel für den Einbau neuer Heizungen – also, dass diese ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen – gilt nicht für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die über 80 Jahre alt sind. Erst wenn deren Haus vererbt oder verkauft wird, greift das neue Recht – mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Auch bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen und Einzelöfen gibt es umfassende Übergangsfristen. Fällt die erste Gasetagenheizung in einem solchen Gebäude aus, haben die Eigentümerinnen und Eigentümer drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, erhalten sie weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung. Eine Härtefallausnahme wird auch die Wirtschaftlichkeit sein, wenn Gebäudewert und notwendige Investitionen in einem nicht angemessenen Verhältnis stehen.MUSS ES EINE WÄRMEPUMPE SEIN?
Nein, grundsätzlich gilt Technologieoffenheit. Du musst Dich also nicht auf Wärmepumpen als Alternative zu Öl- und Gasheizungen festlegen. Du kannst zum Beispiel auch eine Gasheizung einbauen lassen, die mit Wasserstoff betrieben werden kann. Allerdings muss als Voraussetzung dafür auch der Plan für das nötige Wasserstoffnetz zur Versorgung mit dem Brennstoff vorliegen. Das ist bislang nur in wenigen Gegenden in Deutschland der Fall. Die Umrüstung von alten Heizungen für Wasserstoff kann außerdem kostenintensiv sein.WELCHE FÖRDERUNG GIBT ES VOM STAAT?
Schon jetzt gibt es für alle Bürgerinnen und Bürger im selbst genutzten Wohneigentum eine Grundförderung für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Nun steigt dieser Fördersatz von bisher 20 auf 30 Prozent! Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschläge in Form von „Klimaboni“: Du erhältst einen Klimabonus von zusätzlich 20 Prozent zur Grundförderung, wenn Du nach dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz nicht zum Tausch Deiner alten Heizung verpflichtet bist, Deine Heizung aber freiwillig erneuerst. Zum Beispiel, wenn Du Deine Heizung schon nach 25 Jahren statt nach 30 austauschen lässt. Insgesamt 50 Prozent Förderung! Du erhältst einen Klimabonus von zusätzlich 20 Prozent zur Grundförderung, wenn Du als Eigentümer*in einkommensabhängige Sozialleistungen wie z.B. Bürgergeld oder Wohngeld beziehst. Insgesamt 50 Prozent Förderung! Du erhältst einen Klimabonus von zusätzlich 10 Prozent zur Grundförderung, wenn Du nach dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz zum Tausch Deiner alten Heizung verpflichtet bist und die gesetzliche Anforderung übererfüllst, z.B. wenn Deine Heizung zu 70 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird statt nur mit 65 Prozent. Insgesamt 40 Prozent Förderung! Du erhältst einen Klimabonus von zusätzlich 10 Prozent zur Grundförderung, wenn Deine Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann. Insgesamt 40 Prozent Förderung! Außerdem wird es ein Kreditprogramm mit zinsgünstigen Krediten mit Tilgungszuschüssen geben.WERDEN MIETER*INNEN GESCHÜTZT?
Mieterinnen und Mieter sollen vor einem starken Anstieg der Heizkosten geschützt werden. So sollen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung bei Gasheizungen auf Basis von Biomethan nur den Betrag weitergeben dürfen, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfällt. Denn ansonsten besteht die Gefahr, dass Vermieter*innen weiter eine in der Anschaffung günstige Gasheizung einbauen und Mieter*innen in der Folge mit hohen Betriebskosten belastet werden. Außerdem sind auch Regelungen geplant, um Mieterinnen und Mieter in energetisch schlechteren Gebäuden vor zu hohen Betriebskosten bei dem Einbau einer weniger effizienten Wärmepumpe zu schützen.