Notfallsanitäterinnen und -sanitäter können in Zukunft im Notfall auch in Abwesenheit einer Notärztin oder eines Notarztes eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne dafür Strafen fürchten zu müssen. „Es war überfällig, für die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter Rechtssicherheit zu schaffen“, erklärt die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordnete und Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas. „Gestern Abend konnten wird eine entsprechende Gesetzänderung endlich im Bundestag verabschieden.“
„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen die Notfallpatientinnen und -patienten daher bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens umfassend versorgen können“, so Bärbel Bas. Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen der Patientin oder des Patienten ihr lebensrettenden Wissens nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Solange der nicht vor Ort war, konnten sie sich nur auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und mussten ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. „Wir wollen aber, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter helfen können, ohne ständig Angst vor einem Gerichtsverfahren und einer Strafe zu haben. Darum schaffen wir jetzt mit Unterstützung der SPD-Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz Klarheit und Rechtssicherheit. Denn sie haben im Bundesrat mit ihrer Initiative den Stein ins Rollen gebracht“, ergänzt die SPD-Bundestagsabgeordnete zufrieden.
Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes hatte die SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde. Jetzt ist es endlich gelungen, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen. „Notfallsanitäterinnen und -sanitäter können jetzt eigenverantwortlich und rechtssicher heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch im Interesse einer bestmöglichen Versorgung der Patientinnen und Patienten unerlässlich“, begrüßt Bärbel Bas die Änderung des Notfallsanitätergesetzes.